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Gewalt gegen Frauen

Jede Frau kann in die Situation kommen, Gewalt durch einen Beziehungspartner zu erleben. Einer Studie der Bundesregierung zufolge, hat jede vierte Frau schon einmal gewalttätige Übergriffe erlebt – unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft und Situation.

Seelische, körperliche und sexuelle Gewalt gibt es in vielen Formen.

Dazu zählen Beleidigung, Erniedrigung und Bedrohung, sowie soziale und finanzielle Kontrolle. Auch Stalking, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung fällt darunter. Und nicht zuletzt Freiheitsberaubung, Schläge und andere körperliche Verletzung und Tötung.

Meistens findet die Gewalt nicht nur einmal statt, sondern wiederholt sich und steigert sich. Viele Frauen haben Angst, fühlen sich allein, schämen sich und sehen keinen Ausweg.

Die Gewalt kann körperlich und seelisch krank machen.

Zu den körperlichen Verletzungen kommen psychische Auswirkungen wie Schlafstörungen, Panikattacken, Schmerzen, Depressionen und viele andere.

Auch auf die Kinder, die die Gewalt miterleben und in der von Angst geprägten Atmosphäre aufwachsen, wirkt sich die Gewalt aus. Oft sind sie verhaltensauffällig oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt, haben Schwierigkeiten in sozialen Kontakten oder in der Schule.

 

Gewalt ist keine Privatsache, sondern eine Straftat!

Sie haben das Recht, die Polizei zu rufen!

Die Polizei kann den Täter aus der Wohnung verweisen, ihm die Wohnungsschlüssel abnehmen und ihm für 10 Tage die Rückkehr verbieten. Die Einhaltung der Wegweisung wird von der Polizei kontrolliert.

Sie können eine Wohnungsüberlassung beantragen und verschiedene Schutzanordnungen.

 

Sich Hilfe zu hole, Kontakt zum Frauenhaus oder zur Frauenhausberatungsstelle aufzunehmen, ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg aus der Gewalt!