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Stalking

Wir unterstützen Sie auch, wenn Ihr Ex-Partner sich zum Stalker entwickelt und Sie weiterhin belästigt und bedroht.

Seit den 1990ern in den US-Staaten und in der Wissenschaft und in Deutschland vor allem im Zuge der Inkraftsetzung des Gewaltschutzgesetzes im Jahr 2002 tritt das Thema Stalking immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit (vgl. Voß/Hoffmann 2006). So ist es uns heute möglich, einige Verhaltens- und Handlungsweisen seitens des Täters konkret und spezifisch im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt als Stalking zu benennen.

Wenn ihr Ex-Partner …

  • Sie mit Telefonanrufen, SMS, Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, E-Mails – zu allen Tages- und Nachtzeiten – überschüttet,
  • Ihnen regelmäßig „Liebesbezeugungen“ wie Briefe, Blumen oder Geschenke zukommen lässt,
  • Ihnen vor Ihrer Wohnung, ihrem Arbeitsplatz, beim Einkaufen etc. auflauert und sie verfolgt,
  • absichtlich falsche Informationen und Gerüchte in der Öffentlichkeit und / oder in sozialen Netzwerken (weitere Infos unter www.klicksafe.de) verbreitet,
  • Ihre Bekannten ausfragt,
  • Ihre Sachen beschädigt oder zerstört,
  • Sie beleidigt und verleumdet,
  • Sie zu Handlungen zwingt, die Sie gar nicht wollen,
  • Ihnen körperliche, sexualisierte, strukturelle und/oder psychisch/seelische Gewalt androht oder sogar ausführt und Sie damit verletzt ...

.. und Sie sich durch all diese strafbaren Stalkinghandlungen in Angst versetzt, verfolgt, bedrängt, genötigt, isoliert und körperlich und psychisch belastet fühlen, dann ist es an der Zeit, dem ein Ende zu setzen! Sie können gegen ihren Stalker zunächst durch eigene Maßnahmen und in einem zweiten Schritt auch rechtlich vorgehen!

Wichtig ist, dass der Stalker das Interesse an Ihnen verliert; denn was er unabdinglich um jeden Preis will, ist Ihre Aufmerksamkeit. Seine sich wechselnden Gründe hierfür sind bspw.: Beziehungswunsch, Liebeswahn, Macht, Rache, Kontrolle usw.

Was Sie zunächst tun können …

  • Sagen Sie nur einmal deutlich, dass Sie keinen Kontakt wünschen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein „letztes klärendes Gespräch“ ein.
  • Nehmen Sie danach keinen Kontakt mehr auf.
  • Reagieren Sie nie auf Briefe, SMS, E-Mails oder Anrufe.
  • Ignorieren Sie seine Anwesenheit, auch, wenn es Ihnen schwer fällt.
  • Ändern Sie unbedingt alle Zugangsdaten wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse, Ihre dazugehörigen Kennwörter etc. auf Ihrem Computer sowie auf Ihrem Smartphone.

Wenn all dies nicht hilft oder sie Unterstützung benötigen, um die genannten Maßnahmen ergreifen zu können, können Sie sich an uns und an die Polizei wenden!

Wir können anschließend…

  • mit Ihnen gemeinsam individuelle Maßnahmen für Ihre persönliche Stalking-Situation erarbeiten.

UND

  • Sie rechtlich beraten und begleiten, d.h. ihnen helfen.
  • Eine Schutzanordnung an ihrem Wohnort gegen ihn zu beantragen (Kontakt- und Annäherungsverbot).
  • Anzeige wegen Stalkinghandlungen und Straftaten (Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung) zu erstatten.