Unsere Beratungsstelle
Wer wir sind
Wir helfen kostenlos
und vertraulich.
Wir sind eine Beratungsstelle für Frauen.
Du erlebst Gewalt und benötigst Hilfe? In der Frauenhausberatungsstelle unterstützen wir dich gerne. In der Beratungsstelle sprechen wir persönlich. Es geht nur um dich und deine Gewalterfahrung. Wir unterstützen dich bei der Suche nach einem Frauenhausplatz und begleiten dich zum Gericht oder zur Polizei. Wir überlegen mit dir, welche Lösungen es für dich gibt.
- du von patriarchaler Gewalt betroffen bist.
- du dich trennen möchtest und nicht weißt wie.
- die Polizei bei dir war und du nicht weiterweißt.
- du in ein Frauenhaus möchtest.
- du Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchtest.
- du Hilfe brauchst, um die Situation und die Gefahr zu verstehen.
- du dich getrennt hast und die Gewalt trotzdem weiter geht.
- du Gewalt erlebst und Angst hast, was passiert, wenn du dich trennst.
- du Tipps brauchst, wo und wie du weitere Hilfe bekommst.
Wir erzählen nichts weiter. Alles, was du sagst, ist vertraulich.
Unsere Hilfe kostet kein Geld.
Brauchst du Beratung?
Du kannst uns anrufen und wir vereinbaren schnell einen Termin. Wir zeigen dir mögliche Wege aus der Gewalt. Wir besprechen alle Möglichkeiten und du entscheidest.
Erreichbarkeit:
Montag: 9 – 16 Uhr
Dienstag: 9 – 19 Uhr
Mittwoch: 9 – 16 Uhr
Donnerstag: 10 – 19 Uhr
Freitag: 9 – 15 Uhr
Über Gewalt
Gewalt ist nie richtig!
Gewalt gegen Frauen ist trauriger Alltag.
Gewalt gegen Frauen gehört leider immer noch in unsere Gesellschaft. Frauen erfahren Gewalt nur aufgrund ihres Geschlechts. Wenn Gewalt zuhause oder im nahen Umfeld geschieht, ist das besonders schlimm. Es passiert meist nicht nur einmal. Die Gewalt wächst und wird immer stärker. Der Täter will Macht und Kontrolle über die Frau erhalten. Er wendet dafür viele Methoden an. Meistens sind Männer gegenüber Frauen gewalttätig.
Was ist Gewalt?
Gewalt findet in verschiedenen Formen statt. Neben der körperlichen und sexuellen Gewalt gibt es auch psychische Gewalt. Dabei finden Drohungen und Erniedrigungen statt. Bei der sozialen Gewalt wird zum Beispiel der Kontakt zu Freund:innen oder der Familie verboten. Oder der Frau wird verboten zu arbeiten oder ein eigenes Konto zu haben. So behält der Mann die Kontrolle über das Geld. Es gibt viele verschiedene Arten von Gewalt. Bestimmt haben wir noch nicht alle Gewaltformen genannt.
Die meisten Männer geben ihrer Frau die Schuld an der Gewalt. Aber:
Gewalt ist nie richtig! Wir unterstützen Frauen in Gewaltsituationen sowie darin, sich daraus zu befreien. Und mit Zuversicht den Weg in eine Zukunft ohne Paargewalt zu gehen.
Wenn du Gewalt erlebst, bekommst du bei uns die Unterstützung, die du benötigst. In der Beratungsstelle arbeiten wir auch mit Dolmetscherinnen. Wir verstehen dich! Du bekommst Informationen und Hilfe, um deineSituation zu verändern. In Ruhe und in deinem Tempo finden wir gemeinsam Lösungen.
Gewaltschutz
Das Recht ist auf deiner Seite.
Das Gewaltschutzgesetzt in Deutschland.
Seit 2002 gibt es in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Durch das Gewaltschutzgesetz kannst du bei Gericht verschiedene Anträge stellen. Dadurch kannst du vor dem Täter geschützt werden.
Du kannst beantragen, dass …
- du die gemeinsame Wohnung für eine Zeit allein nutzen kannst.
- der Täter nicht in die Wohnung, zu deiner Arbeit oder an andere Orte kommen darf.
- der Täter auch auf der Straße nicht in deine Nähe kommen darf.
- der Täter immer einen bestimmten Abstand zu dir halten muss.
- der Täter dich nicht anrufen darf und keine E-Mails schreiben darf.
- der Täter dich nicht verfolgen oder belästigen darf.
Wenn der Täter gegen diese Beschlüsse verstößt, kannst du ihn bei der Polizei anzeigen. Er erhält dann eine Strafe vom Gericht.
Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (§ 34 a PolG NRW)
Seit dem Gewaltschutzgesetz gibt es in Nordrhein-Westfalen auch ein neues Polizeigesetz. Durch dieses Gesetz kann die Polizei dir sofort helfen.
Wenn dein Partner/Ehemann dich schlägt, beleidigt, bedroht oder bedrängt kannst du die Polizei anrufen. Die Polizei kommt und kann den Täter sofort für 10 Tage aus der Wohnung verweisen. Er darf dann 10 Tage nicht zurückkommen und auch sonst kein Kontakt zu dir aufnehmen. In dieser Zeit kannst du zum Gericht gehen und Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Das muss du nicht alles allein schaffen. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, ruf uns an. Wir gehen gerne mit dir zum Gericht.
Wenn dich dieses Gesetz nicht genug schützt, helfen wir dabei, einen möglichst sicheren Ort zu finden. Ob der Aufenthalt in einem Frauenhaus der richtige Weg ist, besprechen wir bei einem persönlichen Gespräch in unserer Beratungsstelle.
Egal zu welcher Entscheidung du gelangst, wir unterstützen dich dabei, diesen schweren Weg zu gehen!
Aktuelles
Wir halten euch auf
dem Laufenden.
Spende
Jede Spende hilft.
Danke, dass du uns unterstützen möchtest.
Durch Spendengelder können wir schnell und unbürokratisch helfen.
Mit einer Spende an ein Frauenhaus, die Frauenberatungsstelle oder den Verein kannst du Frauen und Kindern bei ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben unterstützen. Zudem kannst du unsere Öffentlichkeitsarbeit im Kampf gegen patriarchale Gewalt unterstützen.
Wir bedanken uns herzlich bei all unseren Unterstützer:innen!
Kontakt
Wir sind für dich da.
So erreichst du uns:
Frauenhaus-
beratungsstelle
Frauenhaus & Beratung e.V.
Achtermannstr. 19
48143 Münster
Telefon 0251 1420810
Erreichbarkeit:
Montag: 9 – 16 Uhr
Dienstag: 9 – 19 Uhr
Mittwoch: 9 – 16 Uhr
Donnerstag: 10 – 19 Uhr
Freitag: 9 – 15 Uhr