Start Frauenhaus Münster

Aufnahme in die Landesförderung der Frauenhäuser

Und wieder was geschafft: Wir werden rückwirkend zum 01.01.2023 mit unserem Frauenhaus in die Landesförderung  aufgenommen. Das bedeutet, dass unsere 4 Personalstellen zukünftig zu einem großen Teil durch das Land NRW finanziert werden. Den Restkostenanteil für diese vier Personanlstellen übernimmt weiterhin die Stadt Münster. Dreißig Jahre haben wir uns hartnäckig um die Aufnahme in die Landesförderung bemüht, seit mehr als dreißig Jahren tragen wir mit unserem Haus dazu bei, dass von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder qualifizierten Schutz erhalten und setzen uns neben der täglichen Arbeit im Frauenhaus auch für die Netztwerkarbeit und die Sichtbarkeit des Themas in der Stadtgesellschaft ein. So stellt die Aufnahme in die Landesförderung in gewisser Weise auch eine Anerkennung  und Wertschätzung unserer wichtigen Arbeit dar.

Wir kämpfen weiterhin für eine einzelfallunabhängige,bedarfsgerechte Pauschalfinanzierung von Frauenhäusern.

 Wir freuen uns!