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Alternativbericht zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Artikel 9 der Istanbul-Konvention weist der Zivilgesellschaft eine starke Rolle im Überprüfungsprozess der Umsetzung der Konvention zu. Aus diesem Anlass hat das Bündnis Istanbul-Konvention gemeinsam einen ersten Alternativbericht verfasst, der am 18. März 2021 veröffentlicht wurde.

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest.

Anders als der Staatenbericht der Regierung vom September 2020 weist der Bericht des Bündnisses auf die noch immer vorhandenen Lücken in der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen hin und formuliert detaillierte Empfehlungen. Als kritischer und zugleich konstruktiver Impuls nimmt er die Regierung dabei in die Pflicht.Bund, Länder und Kommunen müssen sich an diesen direkten Handlungsempfehlungen in Zukunft messen lassen, fordert das Bündnis.

Hier der komplette Alternativbericht zum Download:

https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbe.../