Pressemitteilung der autonomen Frauenhäuser zum internationalen Frauentag am 8.März

Pressemitteilung zum Weltfrauentag, 8.März 2021 

Wahljahr 2021 – es gibt viel zu tun !

Die Bundestagswahl und die Landtagswahlen in Deutschland bieten die Chance, das Thema Gewalt gegen Frauen endlich nachhaltig in den Fokus zu rücken. Der effektive Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern ist in Deutschland nach wie vor nicht gewährleistet.

Einige der entscheidenden Defizite sind:

  • Nicht alle Frauen haben Zugang zu Schutz und Unterstützung
  • Die Umsetzung der Istanbul-Konvention weist eklatante Lücken auf
  • Femizide werden von der Bundesregierung nicht wirksam verhindert
  • Die Finanzierung von Frauenhäusern ist bundesweit unterschiedlich und nicht auskömmlich
  • Gewaltschutz steht in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren nicht an erster Stelle

Die genannten Defizite sind altbekannt und erfordern ein konsequentes, nachhaltiges politisches Handeln. Zur Erfüllung des in Art. 2 (2) Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit braucht es eine ressortübergreifende Gesamtstrategie[1]. Eine der wichtigsten Kernforderungen der ZIF bleibt die einzelfallunabhängige, bundeseinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser. Nur damit kann der Zugang zu Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen gesichert werden.

„Die Grundrechte gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder sind nach wie vor nicht geschützt, die Parteien müssen jetzt zeigen, dass ihnen dieses Thema wichtig ist“, sagt Britta Schlichting von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF). „Für Frauen und ihre Kinder ist nach erlebter Gewalt ein sicherer Ort wichtig, den sie niedrigschwellig und unbürokratisch erreichen, um dort eine neue sichere Lebensperspektive zu entwickeln“, ergänzt ihre Kollegin Sylvia Haller.

Mannheim, 26.02.2021

______________________________________________________________

Pressekontakt: Britta Schlichting / Sylvia Haller

Tel: 0621-16853705 Mobil: 0176-70209612

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

[1] Wie in Art. 7 der Istanbul-Konvention benannt